Im Jahr 2014 hat das Europäische Parlament beschlossen, dass öffentliche Verwaltungen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf Nachhaltigkeit achten müssen. Zwei Jahre hatten nun die Mitgliedsstaaten Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab April 2016 müssen daher alle Verwaltungen in der Europäischen Union sich an diese Vorgaben halten. Um eine bessere Übersicht von den Neuerungen zu bekommen, hat beispielsweise der Stadtstaat Hamburg einen Umweltleitfaden erstellt, der die nachhaltigere Beschaffung umfassend beschreibt. Nicht unerheblich, denn allein die Hansestadt vergibt jährlich öffentliche Aufträge im Wert von mehr als 250 Millionen Euro. Neben allgemeinen Handlungs-Empfehlungen hat Hamburg jedoch auch festgelegt, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Portionsverpackungen für Heißgetränke (u.a. Kaffeekapseln), Getränke in Einwegflaschen und Einweggeschirr grundsätzlich nicht mehr von der Verwaltung eingekauft werden dürfen.